Herstellung des Hauskanalanschlusses
Die Kanalisation ist gemäß den einschlägigen Normen sowie der
Kanalordnung des Reinhalteverbandes vom 21.09.2015 im Einvernehmen mit
dem Reinhalteverband herzustellen bzw. zu sanieren:
- Es dürfen keine OBERFLÄCHEN-, REGEN-, HANG-, QUELL-, DRAINAGEN- oder
SCHWIMMBADWÄSSER in den ÖFFENTLICHEN FÄKALKANAL eingeleitet werden.
- Es dürfen KEINE FESTEN, CHEMISCHEN oder SONSTIGEN STOFFE und WÄSSER,
die Kanalanlagenteile beeinträchtigen in den öffentlichen Kanal
eingebracht werden.
- Die Werkstoffe und Bauteile müssen für die abzuleitenden Abwässer geeignet sein.
- Die Rohre, Formstücke und Verbindungen müssen gemäß ÖNORM B 2503 ausgeführt werden. Dies ist in einem Protokoll nachzuweisen.
Nach Herstellung des Hauskanals ist eine Dichtheitsprüfung durchzuführen.
- Der Mindestdurchmesser des Hauskanales hat DN 150 mm zu betragen.
- Zur Überprüfung und Reinigung des Hauskanales müssen Putzschächte
bei jeder Richtungs änderung eingebaut werden. Unmittelbar (ca. 2 m)
nach der Grundstücksgrenze ist ein Hauskontrollschacht zu errichten.
Dieser ist mit einer RHV-TN Abdeckung zu versehen. Alle Schächte sind im
offenen Gerinne mit Fertigteilunterbau und Gummilippendichtungen
(Forshedadichtungen) auszuführen. Die Schächte sind frei zugänglich zu
halten.
- Mindestabmessungen von Schächten:
Schachttiefe bis 0,8 m - Schachtdurchmesser 0,6 m
Schachttiefe über 0,8 m Schachtdurchmesser 1,0 m
Steigbügel - NIRO mit PVC überzogen (rot) verwenden.
Schutz gegen Rückstau
- Die maßgebliche Rückstauebene ist, wenn nicht anders festgelegt, mit
15 cm über dem Kanaldeckel im Straßenbereich gegeben. Bei Anschlüssen,
die unterhalb dieser liegen, ist eine Sicherung gegen Rückstau
(Abwasserhebeanlage, Rückstauverschlüsse) erforderlich.
- Alle Abwasserleitungen, die sich UNTERHALB der maßgeblichen
Rückstauebene befinden, dürfen keine UNGESICHERTEN ÖFFNUNGEN aufweisen.
- Es gibt unter anderem RÜCKSTAUVERSCHLÜSSE,
KELLERENTWÄSSERUNGSPUMPEN, ABWASSERHEBEANLAGEN. Der Fachmann wird Sie
entsprechend beraten und die Anlage montieren.
Erforderliche Unterlagen für die Genehmigung eines Kanalanschlusses:
Für die Kanalanschlussgenehmigung sind mit diesem Formblatt nachstehend angeführte Planunter-
lagen, bestehend aus Lageplan und Längenschnitt in dreifacher Ausfertigung, beim RHV-TN einzu-
reichen. Über die anfallenden und zur Einleitung gelangten Abwässer ist eine Berechnung der
Gesamtabflussmenge beizulegen. Der Hauskanal ist nach den
Bestimmungen der geltenden Normen auszuführen. Für Schmutzwasserkanäle
sind für die erste Länge, d.h. vom Hauptkanal bis zum
Revisionsschacht die vom Reinhalteverband festgelegten
Rohrmaterialien zu verwenden. Die Grund-leitungen sind in einem Gefälle
zwischen 2% und maximal 20% zu verlegen.
Lageplan: (M 1:100 bzw. M 1:500)
- Das gesamte eigene Grundstück, die ganze Straßenbreite und die
gegenüberliegende Liegen-schaft bis zum darauf befindlichen Objekt
- Parzellennummern und Hausnummern (auch die der Anrainer), Straßenbezeichnung.
- In den Planunterlagen ist der Hauskanal vom Hauptkanal bis zur
Mauerdurchführung im Objekt darzustellen. Die Pläne haben das
Rohrmaterial, den Rohrdurchmesser, das Gefälle sowie alle Kanalschächte
und Entfernungsangaben zu enthalten.
- Die Querung der Straße durch den Hauskanal darf nur im rechten Winkel zur Straßenachse erfolgen.
- Versorgungsleitungen wie Wasser, Strom, Telefon und
Straßenbeleuchtung sowie die zum eigenen Objekt (auch der projektierten)
und zum gegenüberliegenden Objekt. Bei der Projektierung des
Hauskanales ist auf die Mindestabstände zu den Versorgungsleitungen lt.
ÖNORM B 2533 – Abstand Bauwerke zum Kanal mind. 2 m zu achten.
- Der Verlauf der Oberflächen- und Regenwasserkanäle ist einzuzeichnen (Sickerschächte).
- Derzeitig vorhandene Senkgruben oder Kläranlagen in strichlierter
Linie und Bezeichnung der Anlagen sowie deren Zu- und Ableitungen.
Längenschnitt:
- Darstellung des Hauskanales von der Einmündung in den Hauptkanal bis
zum Objekt mit Rohrmaterial, Rohrdurchmesser, Gefälle und Entfernung
der Schächte.
- Eintragung der Geländeoberkante.
- Sämtliche Leitungen, die vom Hauskanal gekreuzt werden in Lage und Höhe.
Richtlinie zur Anbohrung eines Kanalrohres.pdf
Richtlinie zur Anbohrung eines Kanalschachtes.pdf