Richtlinien Abwasserentsorgung

Herstellung des Hauskanalanschlusses

Die Kanalisation ist gemäß den einschlägigen Normen sowie der Kanalordnung des Reinhalteverbandes vom 21.09.2015 im Einvernehmen mit dem Reinhalteverband herzustellen bzw. zu sanieren:

  1. Es dürfen keine OBERFLÄCHEN-, REGEN-, HANG-, QUELL-, DRAINAGEN- oder SCHWIMMBADWÄSSER in den ÖFFENTLICHEN FÄKALKANAL eingeleitet werden.
  2. Es dürfen KEINE FESTEN, CHEMISCHEN oder SONSTIGEN STOFFE und WÄSSER, die Kanalanlagenteile beeinträchtigen in den öffentlichen Kanal eingebracht werden.
  3. Die Werkstoffe und Bauteile müssen für die abzuleitenden Abwässer geeignet sein.
  4. Die Rohre, Formstücke und Verbindungen müssen gemäß ÖNORM B 2503 ausgeführt werden. Dies ist in einem Protokoll nachzuweisen.
    Nach Herstellung des Hauskanals ist eine Dichtheitsprüfung durchzuführen.
  5. Der Mindestdurchmesser des Hauskanales hat DN 150 mm zu betragen.
  6. Zur Überprüfung und Reinigung des Hauskanales müssen Putzschächte bei jeder Richtungs änderung eingebaut werden. Unmittelbar (ca. 2 m) nach der Grundstücksgrenze ist ein Hauskontrollschacht zu errichten. Dieser ist mit einer RHV-TN Abdeckung zu versehen. Alle Schächte sind im offenen Gerinne mit Fertigteilunterbau und Gummilippendichtungen (Forshedadichtungen) auszuführen. Die Schächte sind frei zugänglich zu halten.
  7. Mindestabmessungen von Schächten:
    Schachttiefe bis 0,8 m - Schachtdurchmesser 0,6 m
    Schachttiefe über 0,8 m Schachtdurchmesser 1,0 m
    Steigbügel - NIRO mit PVC überzogen (rot) verwenden.

Schutz gegen Rückstau

  1. Die maßgebliche Rückstauebene ist, wenn nicht anders festgelegt, mit 15 cm über dem Kanaldeckel im Straßenbereich gegeben. Bei Anschlüssen, die unterhalb dieser liegen, ist eine Sicherung gegen Rückstau (Abwasserhebeanlage, Rückstauverschlüsse) erforderlich.
  2. Alle Abwasserleitungen, die sich UNTERHALB der maßgeblichen Rückstauebene befinden, dürfen keine UNGESICHERTEN ÖFFNUNGEN aufweisen.
  3. Es gibt unter anderem RÜCKSTAUVERSCHLÜSSE, KELLERENTWÄSSERUNGSPUMPEN, ABWASSERHEBEANLAGEN. Der Fachmann wird Sie entsprechend beraten und die Anlage montieren.

Erforderliche Unterlagen für die Genehmigung eines Kanalanschlusses:

Für die Kanalanschlussgenehmigung sind mit diesem Formblatt nachstehend angeführte Planunter-

lagen, bestehend aus Lageplan und Längenschnitt in dreifacher Ausfertigung, beim RHV-TN einzu-

reichen. Über die anfallenden und zur Einleitung gelangten Abwässer ist eine Berechnung der

Gesamtabflussmenge beizulegen. Der Hauskanal ist nach den Bestimmungen der geltenden Normen auszuführen. Für Schmutzwasserkanäle sind für die erste Länge, d.h. vom Hauptkanal bis zum

Revisionsschacht die vom Reinhalteverband festgelegten Rohrmaterialien zu verwenden. Die Grund-leitungen sind in einem Gefälle zwischen 2% und maximal 20% zu verlegen.

 

Lageplan: (M 1:100 bzw. M 1:500)
  • Das gesamte eigene Grundstück, die ganze Straßenbreite und die gegenüberliegende Liegen-schaft bis zum darauf befindlichen Objekt
  • Parzellennummern und Hausnummern (auch die der Anrainer), Straßenbezeichnung.
  • In den Planunterlagen ist der Hauskanal vom Hauptkanal bis zur Mauerdurchführung im Objekt darzustellen. Die Pläne haben das Rohrmaterial, den Rohrdurchmesser, das Gefälle sowie alle Kanalschächte und Entfernungsangaben zu enthalten.
  • Die Querung der Straße durch den Hauskanal darf nur im rechten Winkel zur Straßenachse erfolgen.
  • Versorgungsleitungen wie Wasser, Strom, Telefon und Straßenbeleuchtung sowie die zum eigenen Objekt (auch der projektierten) und zum gegenüberliegenden Objekt. Bei der Projektierung des Hauskanales ist auf die Mindestabstände zu den Versorgungsleitungen lt. ÖNORM B 2533 – Abstand Bauwerke zum Kanal mind. 2 m zu achten.
  • Der Verlauf der Oberflächen- und Regenwasserkanäle ist einzuzeichnen (Sickerschächte).
  • Derzeitig vorhandene Senkgruben oder Kläranlagen in strichlierter Linie und Bezeichnung der Anlagen sowie deren Zu- und Ableitungen.

 

Längenschnitt:

  • Darstellung des Hauskanales von der Einmündung in den Hauptkanal bis zum Objekt mit Rohrmaterial, Rohrdurchmesser, Gefälle und Entfernung der Schächte.
  • Eintragung der Geländeoberkante.
  • Sämtliche Leitungen, die vom Hauskanal gekreuzt werden in Lage und Höhe.

Datei herunterladen: PDFRichtlinie zur Anbohrung eines Kanalrohres.pdf

Datei herunterladen: PDFRichtlinie zur Anbohrung eines Kanalschachtes.pdf