Amtssignatur

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann der Reinhalteverband Tennengau Nord auf seinen Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück des Reinhalteverbandes handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus:

  • einer Bildmarke
  • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
  • Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG

    Der Reinhalteverband Tennengau Nord verwendet bei von ihm amtssignierten Dokumenten die folgende Bildmarke

    Bildmarke rhv  

    Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments

    Unter Verifizierung im Sinne § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden sie sich bitte an die im Dokument bezeichnete Dienststelle oder direkt an folgenden Kontakt.

    Elektronische Signaturprüfung

    Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen sie bitte die untenstehende Adresse:

    https://pruefung.signatur.rtr.at