Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann der Reinhalteverband Tennengau Nord auf seinen Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück des Reinhalteverbandes handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus:
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG
Der Reinhalteverband Tennengau Nord verwendet bei von ihm amtssignierten Dokumenten die folgende Bildmarke
Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments
Unter Verifizierung im Sinne § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden sie sich bitte an die im Dokument bezeichnete Dienststelle oder direkt an folgenden Kontakt.
Elektronische Signaturprüfung
Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen sie bitte die untenstehende Adresse: