Die Einreichung für eine Bauplatzerklärung bzw. Baubewilligung erfolgt über die Stadtgemeinde Hallein.
Bauplatzerklärung
Bei der Bauplatzerklärung wird festgestellt, ob ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung grundsätzlich möglich ist.
Ansuchen um Baubewilligung
Die konkrete Lage und Dimensionierung des Trinkwasserhausanschlusses wird festgelegt. Der Lageplan für den Trinkwasserhausanschluss wird vom Reinhaltverband Tennengau Nord in die mit dem Ansuchen um Baubewilligung eingereichten Lageplänen eingezeichnet und der Baubehörde übermittelt.
Sollte für die Trinkwasserleitung eine Fremdgrundbenützung erforderlich sein, ist eine Zustimmung beizubringen.
Bauausführung
Der Bau des Trinkwasserhausanschlusses von der Trinkwasserhauptleitung bis zur Wasserzählergarnitur im Haus (2. Ventil) erfolgt ausschließlich durch den Reinhalteverband Tennengau Nord auf Kosten des Einschreiters. Die Beauftragung sämtlicher Grabungsarbeiten und die Herstellung des Schutzrohres bzw. der wasserdichten Mauer-/Fundamentdurchführung erfolgt durch den Einschreiter.
Bei der Bauausführung steht Ihnen einer unserer Wassermeister selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Dokumente:
Wasserleitungsordnung zum Download
Zustimmung für Fremdgrundbenützung (Muster).pdf
Modell Hausanschluss beim Reinhalteverband Tennengau Nord
Für Detailfragen und Vorabinformationen steht Ihnen Herr Ing. Norbert KARL gerne zur Verfügung:
Telefon: +43 662 624 978 35
E-Mail: n.karl@rhv-tn.at