Die verbotenen Sachen

Nebelkontrolle

Was auf keinen Fall in den Kanal gehört

Fremdwässer

Als Fremdwasser bezeichnet man in die Kanalisation eindringendes Grundwasser, unerlaubt eingeleitete Drainagewässer sowie einem Schmutzwasserkanal zufließendes Oberflächenwasser (Regenwasser über Fehlanschlüsse).

Um nun derartige Fremdeinleitungen feststellen zu können, werden durch den Reinhalteverband zum einen Kamerabefahrungen und zum anderen Überprüfungen mit einem Nebelgerät durchgeführt. Bei dieser Nebelgerätüberprüfung wird in den Fäkalkanal künstlich erzeugter Nebel eingebracht und im Umgebungsbereich beobachtet, ob dieser bei Dachrinnen, Rigolen usw. austritt.

Bei derart festgestellten unerlaubten Einleitungen werden die Liegenschaftseigentümer durch den Reinhalteverband bzw. in weiterer Folge durch die Gemeinde aufgefordert, diese Einleitungen vom Fäkalkanal abzutrennen.

 

Abfälle

In der Küche gilt die Regel: Kein Abfall, auch wenn ihn der Abfluss noch so leicht schluckt, gehört in die Spüle! Obwohl längst bekannt ist, dass ein Liter Öl eine Million Liter Grundwasser verseucht, geht z.B. der Inhalt vieler Friteusen nach wie vor "den Kanal hinunter", oder landet im WC.

Sauberes Wasser ist unser höchstes Gut!

Helfen sie mit, damit unser Wasser auch für weitere Generationen in der Menge und Qualität verfügbar ist, wie wir es jetzt gewohnt sind. Ihr aktiver Beitrag bei der Entsorgung von Abfällen sichert unser aller Trinkwasser für die Zukunft!

 

Merkblatt FremdstoffeDas darf auf keinen Fall in den Kanal:

  • Fette und Öle
  • Hausmüll
  • Speiseabfälle
  • Hygieneartikel und Windeln
  • Wäsche und Strumpfhosen
  • Katzenstreu
  • Zigaretten
  • Farben und Lacke
  • Laugen, Säuren und Reinigungsmittel
  • Medikamente
  • Datei herunterladen: PDFReinigungstücher aller Art - Broschüre
Datei herunterladen: PDFMerkblatt speziell für Haushalte.pdf