Was auf keinen Fall in den Kanal gehört
Fremdwässer
Als Fremdwasser bezeichnet man in die
Kanalisation eindringendes Grundwasser, unerlaubt eingeleitete
Drainagewässer sowie einem Schmutzwasserkanal zufließendes
Oberflächenwasser (Regenwasser über Fehlanschlüsse).
Um nun derartige Fremdeinleitungen
feststellen zu können, werden durch den Reinhalteverband zum einen
Kamerabefahrungen und zum anderen Überprüfungen mit einem Nebelgerät
durchgeführt. Bei dieser Nebelgerätüberprüfung wird in den Fäkalkanal
künstlich erzeugter Nebel eingebracht und im Umgebungsbereich
beobachtet, ob dieser bei Dachrinnen, Rigolen usw. austritt.
Bei derart festgestellten unerlaubten
Einleitungen werden die Liegenschaftseigentümer durch den
Reinhalteverband bzw. in weiterer Folge durch die Gemeinde aufgefordert,
diese Einleitungen vom Fäkalkanal abzutrennen.
Abfälle
In der Küche gilt die Regel: Kein
Abfall, auch wenn ihn der Abfluss noch so leicht schluckt, gehört in die
Spüle! Obwohl längst bekannt ist, dass ein Liter Öl eine Million Liter
Grundwasser verseucht, geht z.B. der Inhalt vieler Friteusen nach wie
vor "den Kanal hinunter", oder landet im WC.
Sauberes Wasser ist unser höchstes Gut!
Helfen sie mit, damit unser Wasser auch
für weitere Generationen in der Menge und Qualität verfügbar ist, wie
wir es jetzt gewohnt sind. Ihr aktiver Beitrag bei der Entsorgung von
Abfällen sichert unser aller Trinkwasser für die Zukunft!
Das darf auf keinen Fall in den Kanal:
- Fette und Öle
- Hausmüll
- Speiseabfälle
- Hygieneartikel und Windeln
- Wäsche und Strumpfhosen
- Katzenstreu
- Zigaretten
- Farben und Lacke
- Laugen, Säuren und Reinigungsmittel
- Medikamente
- Reinigungstücher aller Art - Broschüre
Merkblatt speziell für Haushalte.pdf