Anschlussgebühr Wasserversorgung

Anschlussgebühr

Was kostet der Wasseranschluss in der Stadt Hallein?

a) Die Wasseranschlussgebühr wird laut Halleiner Wasserleitungsordnung in Verbindung mit dem Salzburger Interessentenbeiträgegesetz LGBl. Nr. 78/2015 i.d.g.F. und der Kanalanschlussgebührenordnungen der Stadtgemeinde Hallein i.d.g.F. berechnet.

  • z.B. bei Wohnräumen unabhängig der Anzahl der Bewohner,
  • 1 Punkteeinheit = 20 m² Wohnungsnutzfläche
  • Bei Verwaltungs- und Geschäftshäusern, 1 Punkteeinheit = 50 m² Raumnutzfläche
  • Bei Schulen, 1 Punkteeinheit = 9 Personen
  • Bei Gast- und Schankgewerbebetrieben, 1 Punkteeinheit 3 Sitzplätze innen, 10 Sitzplätze im Freien.
  • Fremdenbeherbergungsbetriebe, 1 Punkteeinheit = 1,1 Fremdenbetten

Auskünfte zum genauen Punktewert (Preis/Punkt) erhält man beim Bereichsleiter Wasser, Herrn Ing. Norbert Karl, Tel.: +43 662 624 978 35, E-Mail: n.karl@rhv-tn.at

 

b) Die Anschlussleitung

wird von Wasserversorgungsunternehmen auf Kosten des Antragstellers hergestellt. Die Grabungsarbeiten sind von einem konzessionierten Unternehmen auszuführen.