Was kostet der Wasseranschluss in der Stadt Hallein?
a) Die Wasseranschlussgebühr wird
laut Halleiner Wasserleitungsordnung in Verbindung mit dem Salzburger
Interessentenbeiträgegesetz LGBl. Nr. 78/2015 i.d.g.F. und der
Kanalanschlussgebührenordnungen der Stadtgemeinde Hallein i.d.g.F.
berechnet.
- z.B. bei Wohnräumen unabhängig der Anzahl der Bewohner,
- 1 Punkteeinheit = 20 m² Wohnungsnutzfläche
- Bei Verwaltungs- und Geschäftshäusern, 1 Punkteeinheit = 50 m² Raumnutzfläche
- Bei Schulen, 1 Punkteeinheit = 9 Personen
- Bei Gast- und Schankgewerbebetrieben, 1 Punkteeinheit 3 Sitzplätze innen, 10 Sitzplätze im Freien.
- Fremdenbeherbergungsbetriebe, 1 Punkteeinheit = 1,1 Fremdenbetten
Auskünfte zum genauen Punktewert (Preis/Punkt) erhält man beim Bereichsleiter Wasser, Herrn Ing. Norbert Karl, Tel.: +43 662 624 978 35, E-Mail:
n.karl@rhv-tn.at
b) Die Anschlussleitung
wird von Wasserversorgungsunternehmen auf Kosten des Antragstellers hergestellt. Die
Grabungsarbeiten sind von einem konzessionierten Unternehmen
auszuführen.