Anschlussgebühr Abwasserentsorgung

Anschlussgebühr

Was kostet der Kanalanschluss im Verbandsgebiet?

a) Die Kanalanschlussgebühr wird mit dem Salzburger Interessentenbeiträgegesetz LGBl. Nr. 78/2015 i.d.g.F. berechnet.

 

  • z.B. bei Wohnräumen unabhängig der Anzahl der Bewohner,
  • 1 Punkteeinheit = 20 m² Wohnungsnutzfläche
  • Bei Verwaltungs- und Geschäftshäusern, 1 Punkteeinheit = 50 m² Raumnutzfläche
  • Bei Schulen, 1 Punkteeinheit = 9 Personen
  • Bei Gast- und Schankgewerbebetrieben, 1 Punkteeinheit 3 Sitzplätze innen, 10 Sitzplätze im Freien.
  • Fremdenbeherbergungsbetriebe, 1 Punkteeinheit = 1,1 Fremdenbetten

Auskünfte zum genauen Punktewert (Preis/Punkt) erhält man beim Bereichsleiter Abwasser, Herrn Mag. Wolfgang Haslauer Tel.: +43 662 624 978 37, E-Mail: w.haslauer@rhv-tn.at

 

b) Herstellkosten gem. § 34 (3) Bautechnikgesetz LGBl. Nr. 75 vom 07. Juli 1976 i.d.g.F.

Der Grundeigentümer ist verpflichtet, die Hauskanäle auf seine Kosten herzustellen und zu erhalten und in die Kanalisationsanlage einzumünden, wobei der Hauptkanal, bzw. Hauptkanalschacht vom Reinhalteverband auf Kosten des Antragstellers angebohrt wird.